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Neues Gesetz zur Klärung der Vaterschaft

 
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Admin
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Anmeldedatum: 27.03.2007
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 20:38    Titel: Neues Gesetz zur Klärung der Vaterschaft Antworten mit Zitat

Männer, welche sich nicht sicher sind ob Sie nun wirklich der leibliche Vater sind, haben in Zukunft die Möglichkeit ohne juristische Anfechtung dies zu klären. Der Bundestag verabschiedete dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP.
Eltern und Kinder haben somit das Recht, gegenüber dem jeweils anderen beiden, die Klärung der Abstammung zu verlangen. Bei nicht Einwilligung zu einem Gentest kann das Familiengericht in Zukunft dazu verpflichten. Dazu reicht auch schon ein Verdacht. Heimliche Tests bleiben jedoch weiterhin verboten.
Außerdem sieht die Regelung vor, dass zweifelnde Männer per Test die Vaterschaft klären lassen können ohne sie gerichtlich anfechten zu müssen.
In Zukunft haben die Väter die Möglichkeit zu entscheiden ob Sie die rechtlichen Väter bleiben wollen. Das war bisher nicht der Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 07 einen einfacheren Weg bis spätestens März 08 vom Gesetzgeber gefordert.
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Blisch



Anmeldedatum: 27.01.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich mal eine vernüftige Sache vom Gesetzgeber. Es wird ja auch mal Zeit das in dieser Richtung mal was passiert. s kann ja nicht sein das der Vater in der Sache fast keine Rechte hatte.
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moonlight0812



Anmeldedatum: 11.10.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst ich als Frau finde das es Zeit wird für eine solche Veränderung. Es kann (konnte) ja nicht sein das der Mann immer der dumme war. Er konnte ja machen was er wollte, Recht bekam er nicht! Selbst wenn er laut Labor nachweisen konnte das er nicht der Vater ist spielte das ja keine Rolle, er mußte trotzdem zahlen.
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peterbeckham81



Anmeldedatum: 27.01.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso sind eigentlich heimliche Vaterschaftstests nicht erlaubt?
Ich finde das trotz der Neuerungen im Gesetz die bald kommen werden, immer noch eine Art Schwachstelle. Man könnte ja den Test heimlich machen um zu wissen ob sich dann der Gang zum Gericht lohnt.
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Detektei Dalibor



Anmeldedatum: 12.04.2007
Beiträge: 49
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Auffassung der Richter verletzen heimliche Vaterschaftstests das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes. Dabei geht es um die Hoheit über das eigene Genmaterial, welches jeder Mensch( ab Geburt ) besitzt. Heimliche Gentests finden auch vor Gericht keine Akzeptanz.
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Manu17



Anmeldedatum: 20.02.2009
Beiträge: 1
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: 20.02.2009, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob es hier hin gehört, ich wollte aber keinen neuen thread starten.

Wie groß muss eine belastung des Vaters mit Sorgerecht sein (strafrechtlich), damit es ihm entzogen werden kann?
ich habe eine tochter (5 Jahre) und mit ihrem Vater (Vaterschaft zweifelsfrei nachgewiesen) geteiltes Sorgerecht. Sie wohnt allerdings bei mir und im Grunde macht ihr Vater nur vom Umgangsrecht Gebrauch. Allerdings ist die nach jedem Besuch bei Ihm sehr "unruhig" und verhalten. Des weiteren bedarf unsere Tochter einer besonderen medizinischen Pflege, sie ist sehr krank und ihr Vater vernachlässigt das stark. Ich habe in unzähligen Gesprächen versucht ihm zu erklären, wie er mit ihr umzugehen hat und welche Dringlichkeit auch die medizinische Fürsorge hat.
Die Mitarbeiterinnen vom Jugendamt haben mir keine Hoffnung gemacht, dass ich wenigstens für eine Zeit, das alleinige Sorgerecht erhalten könne, da er dem Kind nicht "schlimm" schadet. Ich bin etwas außer mir, da ich nicht verstehen kann, was genau passieren muss, damit ernsthaft zum Wohle des Kindes entschieden wird.
Das ist wirklich nur kurz angerissen, weil der volle Umfang hier zuviel wäre. Ich würde nur gern wissen, welche Möglichkeiten ich noch habe außer das Jugendamt, welches bei uns kronisch überlastet scheint.

Viele Grüße
Manu
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moonlight0812



Anmeldedatum: 11.10.2007
Beiträge: 20
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 23.02.2009, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Manu17,

wenn man das ließt hat amn das Gefühl man ließt eine Geschichte aus der Zeitung in der wieder mal das Jugendamt versagt hat. Nur hier mit Vorankündigung. Man müßte in solchen Angelegenheiten eigentlich an die Presse gehen oder auf eine andere Art und Weise das ganze Publik machen. Aber mit dem alleinigen Sorgerecht sieht es glaube wirklich nicht so leicht aus. Man müßte dem Ex nachweisen können das er das Sorgerecht vernachläßigt bzw. die Fürsorgepflicht außer acht lässt. Das wird aber nicht so einfach sein wenn er mit der Kleinen nicht an die frische Luft geht bzw. nur in der Wohnung ist und sich dort aufhält.
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Jette1509



Anmeldedatum: 29.12.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 01.03.2009, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist aber auch immer das gleiche. Sagt man was zum Jugendamt wie in diesem Fall, hört keiner zu, sagt man nichts ist man später eh Schuld an der ganzen Sache weil man nichts gesagt hat.
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Detektei Dalibor



Anmeldedatum: 12.04.2007
Beiträge: 49
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 01.02.2010, 19:46    Titel: Gentests nur noch freiwillig Antworten mit Zitat

Auf der Seite des Nachrichtensenders MDR Info www.mdr.de/mdr-info habe ich passend zum Thema folgenden Eintrag gefunden :

Für Gentests gelten ab sofort strengere Regeln. Diese werden vom Gendiagnostikgesetz vorgeschrieben, das am 1. Februar in Kraft getreten ist. Gentests sind grundsätzlich freiwillig. Jeder Betroffene muss zugestimmt haben. Vor jedem Gentest ist nun eine ärztliche Beratung Pflicht.


Audio: Heimliche Vaterschaftstests ab sofort verbotenHeimliche Vaterschaftstests sind damit verboten. Arbeitgeber dürfen von Bewerbern keine Gentests mehr fordern. Gleiches gilt für Versicherungen, die von Kunden keine Tests verlangen dürfen. Ausnahmen sind bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro zugelassen.

Bei Babys sind vor der Geburt nur Gentests aus medizinischen Gründen erlaubt. Verboten sind aber Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter auftreten können. Auch das Geschlecht und mögliche Eigenschaften wie etwa die Haarfarbe dürfen nicht bestimmt werden.


Gesetz vor einem Jahr beschlossen
Das Gesetz soll verhindern, dass Daten aus Gentests missbraucht oder Betroffene aufgrund bestimmter genetischer Ausprägungen diskriminiert werden. Mit den Bestimmungen soll die informationelle Selbstbestimmung und damit das Recht auf Wissen und Nichtwissen gestärkt werden.

Das Gesetz war noch von der Großen Koalition aus Union und SPD ausgearbeitet und vor gut einem Jahr beschlossen worden. Teile traten bereits kurz danach bzw. zu Jahresbeginn in Kraft. Der größere Teil, so die Regelungen zum Arbeitsrecht und zu den Vaterschaftstests, wurde erst jetzt gültig. Einige Details etwa zur Qualitätssicherung genetischer Analysen treten erst in ein oder zwei Jahren in Kraft.

Hier nochmal der Link zum Beitrag : http://www.mdr.de/mdr-info/7055482.html
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